Wenn in Ihrem Betrieb keine Videoüberwachung eingesetzt wird, können Sie dieses Kapitel gerne überspringen.
Andernfalls müssen Sie sich dringend mit datenschutzrechtlichen Aspekten beschäftigen, da eine Videoüberwachung ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines jeden Bürgers darstellt.
Zulässigkeit Videoüberwachung
Wann ist es überhaupt zulässig, eine Kamera zu installieren und damit Personen zu filmen?
1. Berechtigte Interessen
Wie gewohnt brauchen Sie für jede Datenverarbeitung – also auch für die Videoüberwachung – eine Rechtsgrundlage. In Betracht kommen hier sogenannte berechtigte Interessen. Diebstahlschutz, Vandalismusprävention oder die Durchsetzung des Hausrechts können berechtigte Interessen sein.
2. Erforderlichkeit
Gibt es andere wirksame Maßnahmen, die weniger in das Persönlichkeitsrecht einer betroffenen Person eindringen? Falls ja, sind diese Maßnahmen einer Videoüberwachung vorzuziehen. Die Videoüberwachung ist in diesem Fall nicht zulässig.
3. Interessenabwägung
Beide Interessen – also das Interesse des Betriebs einerseits und das Interesse der betroffenen Personen andererseits – müssen zusätzlich gegeneinander abgewogen werden. Das hört sich ziemlich schwammig an. Ist es auch. Versetzen Sie sich am besten in die Lage einer betroffenen Person. Würden Sie erwarten, dass man Sie in diesem Bereich filmt? Fühlen Sie sich durch die Videokamera belästigt oder empfinden gar Scham?
Praxisbeispiel
Um das Thema zu veranschaulichen, stellen Sie sich folgende Situation vor:
Transparenz und Informationspflicht: Hinweisbeschilderung
Auch bei der Videoüberwachung gilt der Transparenzgrundsatz bzw. die Informationspflicht. Betroffene Personen müssen über den videoüberwachten Bereich aufgeklärt werden, bevor sie diesen betreten. Eine entsprechende Hinweisbeschilderung ist deutlich sichtbar anzubringen. Ein Hinweisschild Achtung Videoüberwachung hat die Datenschutzbehörde in Niedersachsen zum Download bereit gestellt.
Speicherdauer
Nach dem Grundsatz der Zweckbindung sind Daten mit Erreichen des Zwecks zu löschen. Es wird davon ausgegangen, dass Videoaufnahmen innerhalb von 2 Tagen gesichtet werden können. Demnach beträgt auch die zulässige Speicherdauer maximal 48 Stunden.