Schulungsinhalte
Alle Inhalte auf teachDATA – insbesondere die Schulungsinhalte – wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammen getragen. Dennoch kann ich nicht gewähren, dass alle Inhalte stets aktuell, richtig und vollständig sind. Dafür ist das Thema Datenschutz zu jung und die Juristerei grundsätzlich nie einer Meinung.
Die Schulungen ersetzen keine juristische Beratung eines Rechtsanwalts, sondern dienen vielmehr dem ersten Überblick über das Thema Datenschutz.
Zur besseren Verständlichkeit werden bestimmte juristische Fachbegriffe umgangssprachlicher formuliert.
Vorlagen, Muster und generierte Inhalte
Auf teachDATA werden Vorlagen, Muster und Generatoren zur Verfügung gestellt. Diese allgemeinen Dokumente decken möglicherweise individuelle Bereiche nicht im Detail ab. Sehen Sie die allgemeinen Dokumente also eher als Anregung. Für den letzten Schliff müssen Sie sorgen!
Haftungsbeschränkung
teachDATA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet teachDATA – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.