Jeder natürlichen Person stehen nach den Datenschutzgesetzen verschiedene Datenschutzrechte (sogenannte Betroffenenrechte) zu. Die Betonung liegt auf jeder natürlichen Person, weil nicht nur Kunden, sondern beispielweise auch die Beschäftigten gegenüber dem Unternehmen/Arbeitgeber ihre Rechte ausüben können.
Wichtige Datenschutzrechte
- Recht auf Transparenz: Jede betroffene Person ist vor der Datenerhebung zu informieren, wie das Unternehmen Daten verarbeitet.
- Recht auf Auskunft: Das Unternehmen muss Auskunft darüber geben, welche Daten einer Person gespeichert wurden.
- Recht auf Berichtigung: Fehlerhafte Daten müssen korrigiert werden.
- Recht auf Löschung: Jeder Betroffene kann vom Unternehmen fordern, bestimmte Daten zu löschen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Mitteilungspflicht
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Widerruf einer Einwilligung
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Umgang mit Datenschutzanfragen
Geben Sie keine Daten telefonisch heraus! Nehmen Sie zunächst die Anfrage auf und leiten diese an den Datenschutzbeauftragten, einen Vorgesetzten oder die Geschäftsführung weiter. Diese werden die Identität prüfen und ggf. eine Antwort formulieren.